Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBl.Nr. 77/2024) einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 01. Juli 2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben.
Je nach rechtlichem Ursprung der Abgabe/Steuer/Gebühr ist ein anderer rechtsformeller Weg der Rechnungslegung an Sie nun verpflichtend.
Was ändert sich daher im Wesentlichen für Sie?
Die gewohnte Vierteljahresvorschreibung der Hausbesitzabgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer, Zählermiete usw.) wird nun auf 2 Zahlscheine gesplittet, da die Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:
- Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten, wie z. B. die Abfallwirtschaftsgebühr, die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr oder die Hundesteuer, erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid samt eigenem Zahlschein.
- Abgaben mit Rechnung: Andere Abgaben, wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z. B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z. B. für die Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z. B. Kinderbetreuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben – ebenfalls mit eigenem Zahlschein.
Bitte achten Sie bitte auf Grund der Trennung darauf, dass Sie zukünftig zwei unterschiedliche Zahlscheine und Zahlungsreferenzen einzahlen!
Unser Tipp:
Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA Mandat) der Gemeinde! So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sie weiterhin zur Information per Post oder auf Wunsch elektronisch.
SEPA Formular
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Finanzverwaltung gerne zur Verfügung!
Elsbethen, im Juli 2025