Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Amtszeiten - Kontakt | Sitemap | Suche und Index |
Formulare
Fundbüro
Gemeindeeinrichtungen
Newsletter anfordern
Steuerkonto online
Aktueller Standort:
Für Kinder unter 3 Jahren wird ein einheitlicher Mindestbetrag von € 116,-- monatlich gemäß § 5 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 eingehoben.
Die Kindergartengebühr ist eine Jahresgebühr und wird in 11 Teilbeträgen vorgeschrieben. Essenkostenbeitrag monatlich € 43,60 Einzelessen € 2,54 Kindergartenkinderbeförderung monatlich € 15,00 Hinsichtlich des Essenkostenbeitrags und des Kindergartenkinderbeförderungsbeitrags gilt die gleiche Regelung, wie bei der Kindergartengebühr (siehe Punkt 4 der Kindergartenordnung).
Mandanten- portal
So23°CMo15°CDi17°C
| A| A