Kindergartengebühren

2.6. Kindergarten:

Für Kinder unter 3 Jahren wird ein einheitlicher Mindestbetrag von € 116,00 monatlich gemäß § 5 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, LGBl. 41/2007 i.d.g.F. eingehoben.

Laut Beratung des Finanzausschusses vom 16.11.2011:

Kinder 3-4 Jahre: einheimische Kinder halbtag                                € 913,00

einheimische Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std.                       € 1.001,00

einheimische Kinder ganztag                                                        € 1.221,00

auswärtige Kinder halbtag                                                             € 1.045,00

auswärtige Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std.                           € 1.155,00

auswärtige Kinder ganztag                                                            € 1.408,00

Kinder letztes Jahr vor der Schule: einheimische Kinder halbtag         € 0,00

einheimische Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std.                        € 121,00

einheimische Kinder ganztag € 341,00 auswärtige Kinder halbtag       € 165,00

auswärtige Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std.                           € 253,00

auswärtige Kinder ganztag                                                             € 539,00

Die Kindergartengebühr ist eine Jahresgebühr und wird in 11 Teilbeträgen vorgeschrieben. Für Halbtageskinder mit Essenspauschale gilt Tarif mit „Verlängerung 1 Std.“. Für Ganztageskinder ist Essenspauschale verpflichtend.

Essenkostenbeitrag/Pauschale monatlich         € 51,85         

Einzelessen                                                  € 3,05

Kindergartenkinderbeförderung monatlich        € 15,00

Hinsichtlich des Essenkostenbeitrags und des Kindergartenkinderbeförderungsbeitrages gilt die gleiche Regelung, wie bei der Kindergartengebühr (siehe Punkt 4 der Kindergartenordnung 2007

).

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