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2.6. Kindergarten:
Für Kinder unter 3 Jahren wird ein einheitlicher Mindestbetrag von € 116,00 monatlich gemäß § 5 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, LGBl. 41/2007 i.d.g.F. eingehoben.
Laut Beratung des Finanzausschusses vom 16.11.2011:
Kinder 3-4 Jahre: einheimische Kinder halbtag € 913,00
einheimische Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std. € 1.001,00
einheimische Kinder ganztag € 1.221,00
auswärtige Kinder halbtag € 1.045,00
auswärtige Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std. € 1.155,00
auswärtige Kinder ganztag € 1.408,00
Kinder letztes Jahr vor der Schule: einheimische Kinder halbtag € 0,00
einheimische Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std. € 121,00
einheimische Kinder ganztag € 341,00 auswärtige Kinder halbtag € 165,00
auswärtige Kinder halbtag mit Verlängerung 1 Std. € 253,00
auswärtige Kinder ganztag € 539,00
Die Kindergartengebühr ist eine Jahresgebühr und wird in 11 Teilbeträgen vorgeschrieben. Für Halbtageskinder mit Essenspauschale gilt Tarif mit „Verlängerung 1 Std.“. Für Ganztageskinder ist Essenspauschale verpflichtend.
Essenkostenbeitrag/Pauschale monatlich € 51,85
Einzelessen € 3,05
Kindergartenkinderbeförderung monatlich € 15,00
Hinsichtlich des Essenkostenbeitrags und des Kindergartenkinderbeförderungsbeitrages gilt die gleiche Regelung, wie bei der Kindergartengebühr (siehe Punkt 4 der Kindergartenordnung 2007
).
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