Taxi-Karte für SeniorInnen und Menschen mit Behinderung

Ab 01.01.2023 gültige Taxi-Karte in Scheckkartenformat ersetzt die bisherigen Taxigutscheine und den Stammkundenausweis aus Papier

Wer kann eine TAXI-KARTE beantragen:

  • körperlich beeinträchtige Personen
  • sinnesbehinderte Personen bzw. blind/stark sehbehinderte Personen, die ohne Begleitperson nicht mobil sind
  • Intellektuell- bzw. zerebralbehinderte Personen
  • Senior:innen ab 60 Jahre

Bitte zu beachte: Auf die antragstellende Person darf kein Auto gemeldet sein!

Wie hoch ist das Guthaben:

  • Die Taxi-Karte wird höchstens zweimal jährlich mit Guthaben aufgeladen: Die Höhe des Taxi-Guthabens ist abhängig vom Hauptwohnsitz des/der Anspruchsberechtigten.
  • Für Elsbethen gilt die Zone B: Guthaben € 540,-- pro Jahr

Voraussetzung für Personen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr

  • Hauptwohnsitz Elsbethen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorlage des Behindertenausweises des Bundessozialamts mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

Einzureichende Nachweise sind: Kopie Behindertenausweis des Bundessozialamts, Foto/Passbild

Voraussetzung für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr:

  • Hautwohnsitz Elsbethen
  • Monatliches Nettoeinkommen darf folgende Obergrenze für das Jahr 2023 nicht überschreiten.
  • Für Alleinstehende: € 1.475,00
  • Für Paare (Ehepartner:innen/Lebensgefährt:innen): € 1.875,00
  • Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
  • Beziehen Sie kein Pflegegeld oder beziehen Sie Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 ist ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschäden vorzulegen.

Einzureichende Nachweise sind: Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Pensionsbescheid), Pflegegeldbescheid, ggf. ärztliches Attest, Foto/Passbild

Neuantrag kann nur wie unten angegeben gestellt werden:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen können Sie sich auf der Homepage der Stadt Salzburg unter www.stadt-salzburg.at/taxi-karte online registrieren:

  • Online Antrag siehe Link Homepage Stadt Salzburg oder Antrag ausdrucken und an
  • Postanschrift: Stadt Salzburg, MA 3/00, z.Hd. Ulrike Kilian/Peter Pöckl, Saint-Julian-Straße 20, 5020 Salzburg senden.
  • E-Mail: aktivundmobil@stadt-salzburg.at

Die Bearbeitung eines Neuantrages kann ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen. Die Taxi-Karte wird bei positiver Erledigung des Antrags per Post zugeschickt.

Hinweis: Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Ihre Daten unwiderruflich gelöscht. Sie erhalten in jedem Fall von der Antragsstelle eine Rückmeldung.

Information Taxi-Karte (182 KB) - .PDF

Formulare